Administrative Law

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  • De Giorgi, Benita: The Open Democracy Bill. A preliminary investigation into its provisions and their implications for public administration.

    Politeia (Pretoria), 18 (1999) 2, pp. 23-36
    abstract: “Das Regierungssystem zur Zeit der Apratheid war durch das Vorenthalten von Informationen gekennzeichnet. So existierten Gesetze, die die  Veröffentlichung von Informationen aus Strafvollzug, Polizei und Armee untersagten. Diese Maßnahmen  schufen den idealen Nährboden für Machtmißbrauch und Menschenrechtsverletzungen. Aus diesen Mißständen hat die neue Regierung die Lehre gezogen., Offenheit und Transparenz in Politik und Verwaltung einen hohen Stellenwert einzuräumen und in die Verfassung mit aufzunehmen. Zur Implementation wurde das Gesetz “Open Democracy Bill” verabschiedet das den ungehinderten Informationszugang zu staatlichem Handeln, aber auch den Schutz persönlicher Daten regelt. Struktur und Arbeitsweise von Institutionen müssen offen gelegt und der allgemeine Zugang gewährleistet sein. Trotz knapper Finanzmittel muss Personal für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt, Aufklärungskampagnen initiiert und eine spezielle Informationsvermittlung für Analphabeten betrieben werden. (DÜI-Blm)”

  • Melese,Tamru: Das neue Flüchtlingsgesetz in Südafrika

    Verfassung und Recht in Übersee (VRÜ), Baden-Baden, 32 (4. Quartal 1999) 4, pp. 490-513
    abstract: “Mit dem Ende des Apartheidregimes ist Südafrika zu einem der bedeutendsten Aufnahmeländer für Flüchtlinge in Afrika geworden. Um dem ansteigenden Zuzug von Ausländern entgegenzuwirken, die Zuwanderung zu regulieren und den negativen Reaktionen der eigenen Bürger auf den ungeregelten Ausländerzustrom zu begegnen, hat die Regierung 1998 ein Flüchtlingsgesetz erlassen. Der “Refugees Act” bestimmt die Voraussetzung, unter denen einem Ausländer Asyl gewährt wird, befasst sich mit institutionellen Fragen wie der Errichtung und den Kompetenzen der zuständigen Organe für die Umsetzung des Gesetzes sowie den Verfahrensfragen. Trotz einiger abweichenden Bestimmungen stimmt das Gesetz grundsätzlich mit dem internationalen Flüchtlingsrecht überein und ist zusammenfassend als fortschrittlich und liberal zu bezeichnen.(DÜI-Hns)”